Unsere Leistungen

Für Privatpersonen

Das Steuerrecht wurde in den letzten Jahrzehnten immer komplexer. Schon bei einer Einkommensteuererklärung ist es ohne Erfahrung und Fachwissen sehr schwierig, alle Steuervorteile vollständig auszunutzen.

 

Gerne beraten wir Sie in allen Fragen rund um Ihre Steuern, um Ihre Abgabenlast zu minimieren.

 

Ein Fokus unserer Tätigkeit liegt auf der steuerrechtlichen Betreuung von Erbschaften und auf der Vertretung in Steuerstrafverfahren.

 

Eine Übersicht über unsere Leitungen für Privatpersonen finden sie hier. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zu unserem Angebot haben.

Für Selbstständige, Unternehmer und Freiberufler

Für Selbstständige, Unternehmer oder Freiberufler gelten eine Fülle von Vorschriften, die bei der Führung des eigenen Unternehmens oder der eigenen Praxis beachtet werden müssen. 

 

Wir stellen für Sie sicher, dass alle steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften erfüllt werden und verringern Ihre Abgabenlast so weit wie möglich. Denn wir möchten, dass Sie sich darauf konzentrieren können, Ihre Ziele als Unternehmer zu erreichen.

 

Die Abrechnung der Gehälter wird von uns gerne übernommen. Wir können auf eine langjährige Erfahrung in allen Bereichen der Lohnbuchhaltung zurückblicken, die sich auch auf den Baulohn erstreckt.

 

Unsere steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung unterstützt Sie bei Bedarf außerdem in wichtigen Fragen der Geschäftsführung, wie z.B. Investitionsentscheidungen.

 

 

Für Unternehmensgesellschaften

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Kanzlei liegt auf dem Gesellschaftsrecht.

 

Die Fragestellungen an einen Steuerberater in diesem Bereich sind vielfältig und umfassen z.B. die Wahl der Rechtsform bei der Gesellschaftsgründung, insbesondere im Hinblick auf die Haftungsoptimierung.

 

In der täglichen Routine unterstützen wir unsere Mandanten darin,  eine steuer- und gewinnoptimierte Geschäftsführung zu gewährleisten. Die Abrechnung der Gehälter wird von uns bei Bedarf ebenfalls gerne übernommen.

 

Bei einem Verkauf der Gesellschaft begleiten wir die Geschäftsführung in der Due-Diligance-Prüfung und stehen bei allen Fragen beratend zur Seite. Unsere Mandanten können bei Verkäufen sowohl innerhalb Deutschlands- als auch in das Ausland auf unsere langjährige Erfahrung vertrauen.

"Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, der hat auch das Recht, Steuern zu sparen."

 

BGH, 1965